Vorlage bearbeiten

Daueraufenthaltsprogramme

Zypern, ein Mittelmeerinselstaat und Mitglied der Europäischen Union, bietet attraktive Daueraufenthaltsprogramme (PR) für Nicht-EU-Bürger, die sich in Europa niederlassen möchten. Bekannt für sein günstiges Steuersystem, seine hohe Lebensqualität und seine strategische Lage, bietet Zypern Möglichkeiten zur Aufenthaltsgenehmigung durch Immobilieninvestitionen oder finanzielle Mittel. Dieser Artikel untersucht das Daueraufenthaltsprogramm Zyperns und konzentriert sich dabei auf die beschleunigten Optionen gemäß Verordnung 6(2) und Kategorie F sowie deren Voraussetzungen, Vorteile und Überlegungen für Nicht-EU-Bürger.

Übersicht über die Daueraufenthaltsprogramme in Zypern

Das Cyprus Permanent Residency Program soll ausländische Investitionen und Talente anziehen und bietet Nicht-EU-Bürgern die Möglichkeit, auf unbestimmte Zeit in Zypern zu leben, zu studieren und Geschäfte zu tätigen. Das Programm ist besonders attraktiv aufgrund seiner niedrigen Investitionsschwelle, der minimalen Aufenthaltsvoraussetzungen und des möglichen Weges zur Staatsbürgerschaft. Für Nicht-EU-Bürger stehen zwei Hauptwege zur Verfügung:

  1. Verordnung 6(2) – Beschleunigte Daueraufenthaltsgenehmigung: Ein Aufenthaltsprogramm auf Basis von Investitionen, das eine Mindestinvestition von 300.000 € in Immobilien, Unternehmensanteile oder Investmentfonds erfordert.

  2. Kategorie F – Slow-Track-Daueraufenthalt: Eine günstigere Option, die Immobilieninvestitionen und den Nachweis eines ausreichenden Einkommens erfordert und mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden ist.

Beide Programme gewähren unter bestimmten Bedingungen eine lebenslange Aufenthaltserlaubnis und bieten nach 7–8 Jahren legalen Aufenthalts einen Weg zur zypriotischen Staatsbürgerschaft.

Verordnung 6(2) – Beschleunigte Daueraufenthaltsgenehmigung

Das Programm gemäß Regulation 6(2), oft auch als „Goldenes Visum Zypern“ bezeichnet, ist aufgrund seiner Effizienz und Flexibilität der beliebteste Weg für Nicht-EU-Bürger. Anträge werden in der Regel innerhalb von 2–4 Monaten bearbeitet, was es zu einem der schnellsten Aufenthaltsprogramme durch Investitionen in Europa macht.

Investitionsanforderungen

Um sich für das Fast-Track-Programm zu qualifizieren, müssen Antragsteller mindestens 300.000 € (ohne MwSt.) in eine der folgenden Optionen investieren:

  • Wohnimmobilien: Erwerben Sie ein oder zwei neue Wohnimmobilien (z. B. Häuser oder Wohnungen) von einem lizenzierten Bauträger im Gesamtwert von mindestens 300.000 €. Wiederverkaufsimmobilien sind nur förderfähig, wenn sie vor dem 7. Mai 2013 erworben wurden. Vor der Antragstellung müssen mindestens 200.000 € (ohne MwSt.) bezahlt werden.

  • Gewerbeimmobilien: Erwerb neuer oder gebrauchter Gewerbeimmobilien (z. B. Büros, Geschäfte, Hotels) im Wert von mindestens 300.000 €.

  • Unternehmensanteile: Investieren Sie 300.000 € in das Aktienkapital eines in Zypern ansässigen Unternehmens, das mindestens fünf Mitarbeiter beschäftigt.

  • Investmentfonds: Investieren Sie 300.000 € in Anteile an gemeinsamen Anlagen der Cyprus Investment Funds Association (z. B. AIF, AIFLNP, RAIF).

Um den Aufenthaltsstatus zu behalten, muss die Investition auf unbestimmte Zeit aufrechterhalten werden. Wird die Immobilie verkauft, muss der Investor in ein anderes qualifiziertes Anlagegut von gleichem oder höherem Wert reinvestieren.

Finanzielle Voraussetzungen

Antragsteller müssen ein sicheres Jahreseinkommen von mindestens 50.000 € nachweisen, das nicht in Zypern besteuert wird (z. B. Gehälter, Renten, Dividenden oder Mieteinnahmen). Zusätzliche Einkünfte sind für Angehörige erforderlich:

  • 15.000 € für einen Ehepartner.

  • 10.000 € für jedes minderjährige Kind.

Sonstige Anforderungen

  • Sauberes Strafregister: Legen Sie eine alle drei Jahre erneuerte Bescheinigung des Herkunfts- und Wohnsitzlandes vor.

  • Nichtbeschäftigungserklärung: Antragsteller (mit Ausnahme von Unternehmensleitern) müssen bestätigen, dass sie in Zypern keiner Beschäftigung nachgehen werden.

  • Gehäuse: Antragsteller müssen eine Wohnimmobilie in Zypern besitzen oder mieten. Bei Investitionen in nicht-wohnwirtschaftliche Vermögenswerte muss eine separate Wohnimmobilie gesichert sein.

  • Besuchsvoraussetzung: Innerhalb eines Jahres nach der Genehmigung zur Erfassung biometrischer Daten ist ein Besuch in Zypern erforderlich. Um den Wohnsitz aufrechtzuerhalten, ist mindestens ein Besuch alle zwei Jahre erforderlich.

Einbeziehung der Familie

Das Programm ermöglicht die Einbeziehung von:

  • Ehepartner.

  • Kinder unter 18 Jahren.

  • Erwachsene Kinder im Alter von 18–25 Jahren, sofern sie unverheiratet, finanziell abhängig und an einer Universität eingeschrieben sind.

  • Kinder mit Behinderungen, unabhängig vom Alter.

Ab Mai 2023 sind Eltern und Schwiegereltern nicht mehr von der Aufnahme betroffen.

Kategorie F – Slow-Track-Daueraufenthalt

Das Programm der Kategorie F ist eine kostengünstigere Option für Nicht-EU-Bürger, die die höhere Investitionsschwelle der Verordnung 6(2) nicht erreichen möchten. Aufgrund von Antragsrückständen sind die Bearbeitungszeiten jedoch länger, oft 12–18 Monate oder mehr.

Investitions- und Finanzbedarf

  • Immobilieninvestitionen: Erwerb von Immobilien (Wohn- oder Gewerbeimmobilien) im Wert von mindestens 100.000 € (zzgl. MwSt.). Abweichend von § 6 Abs. 2 sind auch Wiederverkaufsimmobilien förderfähig.

  • Jahreseinkommen: Nachweis eines Mindestjahreseinkommens von 9.568 € für den Hauptantragsteller zuzüglich 4.613 € für jede unterhaltsberechtigte Person (Ehepartner oder Kind). Das Einkommen muss aus dem Ausland stammen und ausreichen, um den Lebensunterhalt ohne Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit in Zypern zu decken.

  • Gehäuse: Legen Sie einen Eigentumsnachweis oder einen Mietvertrag für eine Wohnimmobilie auf Zypern vor.

Sonstige Anforderungen

  • Sauberes Strafregister: Es ist eine Bescheinigung des Herkunfts- und Wohnsitzlandes erforderlich.

  • Medizinische Beurteilung: Antragsteller müssen eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie nicht an bestimmten Erkrankungen leiden.

  • Besuchsvoraussetzung: Ähnlich wie in Verordnung 6(2) ist zur Aufrechterhaltung des Wohnsitzes ein Besuch alle zwei Jahre erforderlich.

Einbeziehung der Familie

Das Programm der Kategorie F ermöglicht die Einbeziehung des Ehepartners und minderjähriger Kinder mit ähnlichen Abhängigkeitsregeln wie in Verordnung 6(2).

Vorteile einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis für Zypern

Beide Programme bieten erhebliche Vorteile für Nicht-EU-Bürger:

  • Lebenslange Aufenthaltserlaubnis: Die PR wird auf unbestimmte Zeit gewährt, die Aufenthaltskarte wird alle 5–10 Jahre erneuert.

  • Steuervorteile: Keine Steuern auf weltweites Einkommen, Dividenden oder Kapitalgewinne für Personen ohne Wohnsitz. Zypern hat einen niedrigen Körperschaftsteuersatz von 12,5 % und keine Erbschaftssteuer.

  • Einbeziehung der Familie: Ehepartner, minderjährige Kinder und unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder können eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

  • Hohe Lebensqualität: Zugang zu hervorragender Gesundheitsversorgung, internationalen Schulen und einer sicheren, familienfreundlichen Umgebung.

  • Weg zur Staatsbürgerschaft: Nach 7–8 Jahren legalen Aufenthalts können PR-Inhaber die zyprische Staatsbürgerschaft beantragen, die ihnen die Vorteile eines EU-Passes gewährt, darunter visumfreies Reisen in über 170 Länder.

  • Mindestaufenthaltsvoraussetzungen: Zur Aufrechterhaltung des PR-Status ist nur ein Besuch alle zwei Jahre erforderlich.

  • Geschäftsmöglichkeiten: Zyperns strategische Lage und der niedrige Körperschaftssteuersatz machen es ideal für internationale Unternehmen.

Wichtige Überlegungen

1. Staatsbürgerschaftspfad

Während das Programm gemäß Verordnung 6(2) zuvor mit der Gewährung der Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren beworben wurde, ist ab 2025 ein legaler Aufenthalt von sieben bis acht Jahren erforderlich, einschließlich einer physischen Anwesenheit von mindestens vier Jahren innerhalb eines Siebenjahreszeitraums und zwölf aufeinanderfolgenden Monaten im letzten Jahr. Antragsteller müssen außerdem Grundkenntnisse der griechischen Sprache (Niveau B1) und Integration nachweisen.

2. Einschränkungen im Schengen-Raum

Zypern ist nicht Teil des Schengen-Raums, daher gewährt die Republik Zypern keine visumfreie Einreise in die Schengen-Länder. Inhaber einer Republik Zypern können jedoch ein Schengen-Visum für die mehrfache Einreise mit einer Gültigkeit von bis zu fünf Jahren beantragen. Zypern hat einen Antrag auf Beitritt zum Schengen-Raum gestellt, der Antrag wird jedoch (Stand August 2025) noch geprüft.

3. Anlagerisiken

Immobilieninvestitionen bergen Risiken, darunter Marktschwankungen. Während der Immobilienmarkt Zyperns stetig wächst (1–4 % jährlich), führte der Lockdown 2020 zu einer vorübergehenden Stagnation. Investoren sollten Bauträger und Immobilien sorgfältig prüfen.

4. Compliance und Dokumentation

Antragsteller müssen beglaubigte und übersetzte Dokumente (z. B. Reisepässe, polizeiliche Führungszeugnisse, ärztliche Atteste und Einkommensnachweise) vorlegen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, z. B. wenn Zypern nicht alle zwei Jahre besucht wird, kann die Aufenthaltserlaubnis entzogen werden.

5. Professionelle Beratung

Der Bewerbungsprozess kann komplex sein. Die Beauftragung von Einwanderungsanwälten oder zugelassenen Agenten, wie beispielsweise der Harvey Law Group oder Immigrant Invest, kann die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen und den Prozess vereinfachen.

Bewerbungsprozess
  1. Due Diligence: Bei einer Compliance-Prüfung werden das Strafregister und der finanzielle Hintergrund des Antragstellers überprüft.

  2. Anlageauswahl: Wählen Sie die Investition aus und schließen Sie sie ab (z. B. Immobilienkauf oder Fondsinvestition).

  3. Dokumentvorbereitung: Erforderliche Dokumente sammeln, übersetzen und mit einer Apostille versehen.

  4. Antragstellung: Reichen Sie den Antrag beim zypriotischen Standesamt und der Einwanderungsbehörde ein.

  5. Biometrische Daten: Besuchen Sie Zypern innerhalb eines Jahres nach der Genehmigung zur Erfassung biometrischer Daten.

  6. Aufenthaltsgenehmigung: Erhalten Sie den PR-Status normalerweise innerhalb von 2–4 Monaten für Verordnung 6(2) oder 12–18 Monaten für Kategorie F.

Abschluss

Das Cyprus Permanent Residency Program bietet Nicht-EU-Bürgern einen einfachen und effizienten Weg zur EU-Aufenthaltserlaubnis durch Immobilieninvestitionen oder finanzielle Mittel. Das beschleunigte Programm nach Regulation 6(2) mit einer Investitionsschwelle von 300.000 € ist ideal für Investoren, die eine schnelle Bearbeitung und Flexibilität wünschen, während das Programm der Kategorie F für diejenigen mit geringerem Budget, aber mehr Zeit geeignet ist. Beide Programme bieten lebenslange Aufenthaltserlaubnis, Steuervorteile und die Möglichkeit zur EU-Staatsbürgerschaft. Dies macht Zypern zu einem attraktiven Ziel für Familien, Rentner und Unternehmer.

Nicht-EU-Bürger, die diese Programme in Betracht ziehen, sollten ihre finanziellen Ziele sorgfältig prüfen, Einwanderungsexperten konsultieren und die Einhaltung aller Anforderungen sicherstellen. Mit seinem günstigen Steuersystem, dem mediterranen Lebensstil und der strategischen Lage bleibt Zypern eine Top-Wahl für diejenigen, die eine sichere und erfolgreiche Zukunft in der EU anstreben.