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Arbeits- und Beschäftigungsvisa

Zypern, seit 2004 Mitglied der Europäischen Union (EU), bietet eine dynamische Wirtschaft und eine strategisch günstige Lage und ist daher ein attraktives Ziel für Nicht-EU-Bürger, die auf der Suche nach Arbeitsmöglichkeiten sind. Die Einhaltung der Visa- und Arbeitserlaubnisbestimmungen kann jedoch komplex sein, insbesondere für Nicht-EU/EWR-Bürger. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden zu den in Zypern verfügbaren Arbeits- und Beschäftigungsvisa, den Zulassungskriterien, den erforderlichen Dokumenten und dem Antragsverfahren für Nicht-EU-Bürger sowie einigen Hinweisen für EU/EWR-Bürger.

Wer benötigt möglicherweise ein Arbeitsvisum für Zypern?
  • EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörige: Bürger der EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz (EFTA-Länder) benötigen aufgrund des Freizügigkeitsprinzips der EU kein Arbeitsvisum, um in Zypern zu leben und zu arbeiten. Sie müssen jedoch ein Zulassungsbescheinigung (Gelber Zettel) innerhalb von vier Monaten nach der Ankunft, wenn sie beabsichtigen, länger als drei Monate zu bleiben. Diese Bescheinigung bestätigt ihr Recht, in Zypern zu wohnen und zu arbeiten.

  • Nicht-EU/EWR-Bürger: Alle Nicht-EU/EWR-Bürger (Drittstaatsangehörige) benötigen ein Arbeitsvisum und eine Arbeitserlaubnis, um legal in Zypern arbeiten zu können. Diese Dokumente werden in der Regel vom Arbeitgeber ausgestellt. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn kein geeigneter zypriotischer oder EU/EWR-Bewerber für die Stelle verfügbar ist.

Arten von Arbeitsvisa und -genehmigungen

Zypern bietet verschiedene Visa- und Genehmigungskategorien an, die auf unterschiedliche Beschäftigungsbedürfnisse zugeschnitten sind. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Optionen für Nicht-EU-Bürger:

1. Arbeitsvisum für Zypern (Einreisevisum)

  • Zweck: Ermöglicht Nicht-EU-Bürgern die Einreise nach Zypern zur Arbeitsaufnahme.

  • Dauer: Gültig bis zu 90 Tage und dient als Einreisegenehmigung. Es berechtigt nicht zur Arbeit; eine separate Arbeitserlaubnis ist erforderlich.

  • Wichtige Hinweise: Dieses Visum ist arbeitsplatzgebunden und erfordert vor der Beantragung eine genehmigte Arbeitserlaubnis. Es wird in der Regel bei einer zypriotischen Botschaft oder einem Konsulat im Heimatland des Antragstellers beantragt.

2. Arbeitserlaubnis für Zypern

  • Zweck: Ermächtigt Nicht-EU-Bürger, in Zypern zu arbeiten.

  • Dauer: Die Gültigkeit beträgt in der Regel bis zu vier Jahre, mit Ausnahmen für bestimmte Branchen (z. B. sechs Jahre für Landwirtschaft und Viehzucht). Hochqualifiziertes Personal oder Mitarbeiter internationaler Unternehmen können von der Vierjahresfrist ausgenommen sein.

  • Rolle des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss die Arbeitserlaubnis über die Standesamt und Migrationsbehörde (CRMD) in Nikosia, aus dem hervorgeht, dass kein qualifizierter Zypriot oder EU/EWR-Bürger verfügbar ist. Der Arbeitgeber benötigt außerdem ein Empfehlungsschreiben des Arbeitsministerium.

  • Kategorien:

    • Kategorie E: Für Nicht-EU-Bürger wird eine Festanstellung in Zypern angeboten.

    • Kategorie C: Für selbstständige Investoren, die ca. 260.000 € aus dem Ausland mitbringen, um dort für ihr eigenes Unternehmen zu arbeiten.

3. Befristete Aufenthaltserlaubnis

  • Zweck: Erforderlich für Nicht-EU-Bürger, die einen Aufenthalt in Zypern von mehr als 90 Tagen planen.

  • Dauer: Normalerweise bis zu einem Jahr gültig, verlängerbar. Für Beschäftigungszwecke kann die Gültigkeitsdauer an die Dauer der Arbeitserlaubnis (bis zu vier Jahre) angepasst werden.

  • Anwendung: Muss innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Ankunft beim CRMD oder dem Bezirksbüro der Ausländer- und Einwanderungseinheit der Polizei eingereicht werden.

4. Blaue Karte der Europäischen Union

  • Zweck: Für hochqualifizierte Nicht-EU/EWR-Bürger, die in Zypern oder anderen EU-Mitgliedsstaaten leben und arbeiten möchten, mit der Möglichkeit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis.

  • Teilnahmeberechtigung: Erfordert ein Stellenangebot mit einem Mindestgehalt (typischerweise 24.000 € jährlich) und relevanten Qualifikationen (z. B. Hochschulabschluss oder gleichwertige Erfahrung).

  • Dauer: Gültig bis zu vier Jahre, verlängerbar.

5. Kurzaufenthaltsvisum (Kategorie C)

  • Zweck: Ermöglicht Nicht-EU-Bürgern einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Zypern zu Zwecken wie Tourismus oder kurzfristigen Geschäftsaktivitäten. Nicht für eine Beschäftigung geeignet.

  • Mehrfacheintragsoption: Gültig bis zu fünf Jahre, erlaubt Aufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahreszeitraum.

6. Startup-Visum (gültig bis 31. Mai 2024)

  • Zweck: Für Nicht-EU-Bürger, die ein wachstumsstarkes Startup in Zypern gründen und leiten möchten.

  • Teilnahmeberechtigung: Erfordert einen tragfähigen Geschäftsplan und ausreichende Mittel. Verfügbar für Einzelpersonen oder Teams.

  • Notiz: Dieses Programm endet am 31. Mai 2024.

Teilnahmevoraussetzungen

Für Nicht-EU-Bürger gelten folgende allgemeine Voraussetzungen:

  • Stellenangebot: Ein formeller Arbeitsvertrag eines zypriotischen Arbeitgebers ist obligatorisch. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Stelle nicht mit einem einheimischen oder EU/EWR-Kandidaten besetzt werden kann.

  • Krankenversicherung: Obligatorisch für alle Arbeitnehmer außerhalb der EU, entweder über den Plan des Arbeitgebers oder eine private Versicherung.

  • Finanzielle Mittel: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts (z. B. Kontoauszüge über mindestens 6.000 € bzw. 24.000 € jährlich bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis).

  • Sauberes Strafregister: Ein polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist.

  • Medizinische Freigabe: Zertifikate (ausgestellt innerhalb der letzten vier Monate), die belegen, dass der Antragsteller frei von Krankheiten wie Tuberkulose, Hepatitis B und C, HIV/AIDS und Syphilis ist.

  • Gültiger Reisepass: Muss mindestens ein Jahr über das geplante Ankunftsdatum hinaus gültig sein.

Erforderliche Dokumente
  • Für die Beantragung eines Arbeitsvisums und einer Arbeitserlaubnis werden in der Regel die folgenden Dokumente benötigt:

    1. Ausgefüllte Bewerbungsformulare:

      • Antrag auf ein Arbeitsvisum (vom Arbeitgeber unterschrieben).

      • Antrag auf Arbeitserlaubnis (Formulare M58 und M64 für Einreise- und Arbeitserlaubnis).

      • Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt (Formular MVIS3).

    2. Gültiger Reisepass: Fotokopien der relevanten Seiten (persönliche Informationen, Ausstellungs-/Ablaufdaten, frühere Visa).

    3. Arbeitsvertrag: Zertifiziert vom Arbeitsministerium.

    4. Polizeiliches Führungszeugnis: Ausgestellt innerhalb der letzten sechs Monate.

    5. Ärztliche Atteste: Nachweis der Abwesenheit bestimmter Krankheiten.

    6. Nachweis der Krankenversicherung: Gültig für die Dauer des Aufenthalts.

    7. Nachweis über finanzielle Mittel: Kontoauszüge oder Sparnachweise.

    8. Unterkunftsnachweis: Rental agreement or property ownership documents.

    9. Bankgarantiebrief: Wird vom Arbeitgeber ausgestellt und ist 12 Monate gültig (350–850 €, je nach Land des Antragstellers).

    10. Quittung über die Visumantragsgebühr: 90 € für ein Einzel-, Doppel- oder Mehrfachvisum (kostenlos für Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren von EU-Bürgern).

    11. Zusätzliche Dokumente: Kann von der zypriotischen Botschaft oder dem CRMD verlangt werden, z. B. eine Steuerbescheinigung oder ein Einkommensnachweis (mindestens 2.000 €/Monat für Erstantragsteller einer Aufenthaltserlaubnis).

Bewerbungsprozess
  1. Sichern Sie sich ein Stellenangebot: Besorgen Sie sich einen formellen Arbeitsvertrag von einem zypriotischen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss beim Arbeitsministerium bestätigen, dass keine lokalen oder EU/EWR-Kandidaten verfügbar sind.

  2. Beantragen Sie eine Arbeitserlaubnis: Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf eine Arbeitserlaubnis beim CRMD ein, einschließlich des Arbeitsvertrags und eines Empfehlungsschreibens des Arbeitsministeriums.

  3. Beantragen Sie ein Arbeitsvisum: Sobald die Arbeitserlaubnis genehmigt ist, beantragt der Arbeitnehmer ein Arbeitsvisum bei der zypriotischen Botschaft oder dem zypriotischen Konsulat in seinem Heimatland. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5–10 Werktage, kann sich aber auch auf 4–6 Wochen verlängern.

  4. Einreise nach Zypern: Nach der Genehmigung des Visums kann der Mitarbeiter nach Zypern reisen.

  5. Bei Behörden registrieren: Melden Sie sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach Ihrer Ankunft beim CRMD oder dem örtlichen Bezirksbüro der Ausländer- und Einwanderungsbehörde, um eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Erforderlich sind biometrische Daten und eine Unterschrift.

  6. Aufenthaltserlaubnis erhalten: Reichen Sie die erforderlichen Dokumente (z. B. Einkommensnachweis, Krankenversicherung) ein, um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, die einen legalen Aufenthalt über 90 Tage hinaus ermöglicht.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

  • Bearbeitungszeit: Die Bearbeitung einer Arbeitserlaubnis und eines Visums dauert in der Regel 4–6 Wochen, kann sich in komplexen Fällen jedoch auf bis zu sechs Monate verlängern.

  • Gebühren:

    • Arbeitsvisum: 90 € (einmalige, zweimalige oder mehrfache Einreise).

    • Arbeitserlaubnis: Variiert je nach Bankgarantie des Arbeitgebers (350–850 €).

    • Aufenthaltserlaubnis: Es können zusätzliche Gebühren anfallen, die in den Quellen nicht angegeben sind.

    • Hinweis: Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren von EU-Bürgern sind von der Gebühr befreit.

Abschluss

Die Beantragung eines Arbeitsvisums und einer Arbeitserlaubnis in Zypern erfordert sorgfältige Planung und die Einhaltung der lokalen Vorschriften. Nicht-EU-Bürger müssen sich mit ihren Arbeitgebern abstimmen, um eine Arbeitserlaubnis, ein Einreisevisum und eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, während EU-/EWR-Bürger von vereinfachten Verfahren profitieren. Durch die Vorbereitung der erforderlichen Dokumente und das Verständnis der Antragsschritte können potenzielle Arbeitnehmer den Prozess effektiv meistern. Für persönliche Unterstützung wenden Sie sich an Einwanderungsanwälte oder EOR-Dienste wie Papantoniou & Papantoniou LLC, Remote oder Playroll.